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Austritt aus dem Königshaus ArtikelDer Austritt aus dem Königshaus wurde bis 1973 von jedem schwedischen thronfolgeberechtigten Prinzen verlangt, dessen Ehe dem Gesetz der Ebenbürtigkeit widersprach.
Um eine Ehe einzugehen, musste der Betroffene die Genehmigung des Familienoberhauptes (des regierenden Königs) einholen, die in dem Falle der unebenbürtigen Ehen niemals erteilt wurde. Der Betroffene verlor seinen Rang als Erbprinz (schwedisch: Arvfurste), seinen Adel, Herzogstitel und sogar seinen Familiennamen, da er ja "Erbprinz von Schweden" (Sveriges Arvfurste) geheißen hatte. Er verlor auch seine Stellung als "Ritter und Komtur der Orden Seiner Königlichen Majestät", d.h. Ritter des Seraphinenordens , der ihm durch Geburt zustand, und durfte in der Regel ca. das Großkreuz des zweithöchsten Ordens, des Orden vom Nordstern behalten. Der neue Name wurde ihm in einer besonderen Sitzung der Regierung in Anwesenheit des Königs (sog.Conseil) zugeteilt und lautete natürlich Bernadotte.
Die einzige Ausnahme von der Regel der Ebenbürtigkeit war die zweite Heirat des verwitweten Kronprinzen, späteren Königs |Gustav VI. Adolf mit der streng genommen unebenbürtigen Lady Louise Mountbatten in dem Jahre 1923, die von seinem Vater Gustav V. genehmigt wurde.
In einem einzigen Fall (siehe unten, Prinz Oscar) erhielt einer der Betroffenen einen schwedischen Adeltstitel, die Anderen waren anfänglich einfache "Herren Bernadotte". Die Prinzessinen, als nicht thronfolgeberechtigt, waren von der Regelung ausgenommen. Auch der regierende König selbst brauchte dem Gesetz nicht zu folgen, vgl. die Heirat des jetzigen Monarchen Karl XVI. Gustaf mit Silvia Sommerlath.
1888-1946 mussten fünf Prinzen aus dem Königshaus von Schweden austreten:
- 1888: Oscar Carl August, geb. 1859, Sohn des Königs Oskar II., erhielt 1888 von der schwedischen und norwegischen Regierung den lebenslangen Titel Prinz Bernadotte und 1892 den luxemburgischen Titel "Comte de Wisborg/Graf von Wisborg" für sich und seine Nachkommen. Diese Linie existiert bis heute.
- 1932: Gustaf Lennart Nicolaus Paul, Enkel des Königs Gustav V., geb. 1909, erhielt 1951 den luxemburgischen Titel Graf Bernadotte. Diese Linie wird Bernadotte zu Mainau genannt und existiert bis heute.
- 1934: Sigvard Oscar Fredrik, geb. 1907, Sohn des Kronprinzen, späteren Königs Gustav VI. Adolf, erhielt 1951 den luxemburgischen Titel Graf Bernadotte. Diese Linie existiert bis heute.
- 1937: Carl Gustaf Oscar Fredrik Christian, geb. 1911, Neffe des Königs Gustav V., Schwager des Königs von Belgien Leopold III. erhielt 1938 den lebenslangen belgischen Titel Prinz Bernadotte und einen belgischen Grafentitel für seine Nachkommen. Die Linie ist erloschen.
- 1946: Carl-Johan Arthur, Sohn des Kronprinzen (späteren Königs Gustav VI. Adolf), geb. 1916, erhielt 1951 den luxemburgischen Grafentitel. Die Linie ist erloschen.
Sämtliche Bernadottes mit luxemburgischer Grafenwürde erhielten das 1892 dem Prinzen Oscar verliehene Wappen, jedoch ohne das Prädikat von Wisborg.
Durch diese Austritte war beim Tode des Königs Gustav VI. Adolf in dem Jahre 1973 die Schar der thronfolgeberechtigten Prinzen so dezimiert, daß ca. zwei (von insgesamt etwa 17 lebenden männlichen Bernadottes) thronfähig geblieben waren - der heutige König Karl XVI. Gustaf und sein 64-jähriger Oheim Prinz Bertil.
- 1976 genehmigte König Karl XVI. Gustaf die Ehe seines Oheims Prinz Bertil, Herzog von Halland, (geb. 1909) mit dessen langjährigen Lebensgefährtin Mrs. Lilian Craig geb. Davies ohne Verlust der Prinzenwürde.
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- Almanach de Gotha, Gotha 1901 und 1930
- von Warnstedt, Ch. (Hg.): Ointroducerad Adel 1975, Uppsala 1975
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